
Eine Wildgeflügeljagdgenehmigung deckt die gesamte Kleinwildjagd sowie die Bärenjagd ab. Genehmigungen werden nur für die Wildgeflügeljagdsaison verkauft.
Die Jagdgebiete für diese Genehmigung umfassen die auf der Karte angezeigten Gebiete: Oulanka Merenvaara, Oulanka Saunavaara, Jokilampi, Maaninka, Rikinkangas, Särkiluoma, Ölkky, Poikkivaara und Palvanen.
Bitte beachten Sie, dass Sturm Paula im Juni 2021 erhebliche Sturmschäden auf den Feldern im Süden von Kuusamo (insbesondere auf dem Särkiluoma-Feld) verursacht hat und die sturmgeschädigten Flächen umfassend rekultiviert werden mussten.
ANWEISUNGEN ZUM KAUF VON GENEHMIGUNGEN
Der Jagdschein wird elektronisch an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Überprüfen Sie unbedingt den Inhalt der Auftragsbestätigung ( Zeitpunkt, Gebiet und Namen der Genehmigungsinhaber). Der Auftragsbestätigung liegen eine Auftragsbestätigung, Karten des Gebiets und etwaige Genehmigungsbedingungen bei. Die Karten und Genehmigungsbedingungen sollten vor Beginn der Jagd sorgfältig studiert werden. Auch Jagdbeschränkungen sollten berücksichtigt werden.
Alle Grundstücke innerhalb des Genehmigungsgebiets können mit der kostenlosen Tracker-App „Mein Spiel“ auf eine Karte auf Ihr Mobiltelefon heruntergeladen werden (in Tracker gehen Sie zum Menü „Karten – Mein Spiel – Gebiets-ID hinzufügen“). Die „Mein Spiel“-ID wird mit der Bestellbestätigung geliefert und erscheint oben auf der Karte, die der Genehmigung beiliegt. Die Tracker-App kann im Google Play Store oder im Apple AppStore heruntergeladen werden, indem Sie nach „Tracker“ suchen.
Die Auftragsbestätigung dient als Jagdschein. Drucken Sie diese aus und nehmen Sie den Jagdschein und den Zahlungsbeleg mit in den Wald. Bringen Sie unbedingt auch Ihren Ausweis mit. Führen Sie diesen bei der Jagd immer mit.
HINWEIS: Jagdscheine werden erst reserviert, nachdem Sie an der Kasse auf „Bestellung abschicken“ geklickt haben. Sollten die Artikel in Ihrem Warenkorb während der Bestellvorbereitung ausverkauft sein, werden die Scheine nicht gekauft.
Bitte beachten Sie, dass bereits erworbene Genehmigungen nicht zurückgegeben, umgetauscht oder umgetauscht werden können. Eine nachträgliche Änderung der Namen der Genehmigungsinhaber ist nicht möglich.
Der Genehmigungsinhaber trägt die gesetzliche Verantwortung für alle durch die Jagd verursachten Schäden und verpflichtet sich daher, alle Schäden zu ersetzen, die durch ihn selbst oder durch bei der Jagd eingesetzte Helfer oder Hunde verursacht werden.
Nicht alle Flächen des gemeinsamen Waldes sind im Genehmigungsgebiet enthalten. Bitte beachten Sie, dass Sie mit dem Kauf einer Genehmigung nur das Recht erhalten, in den auf der Genehmigungskarte markierten Gebieten zu jagen. Überprüfen Sie immer, ob die Jagd in dem Gebiet, in das Sie reisen, erlaubt ist.
DAS RECHT DES GENEHMIGUNGSKÄUFERS, DIE BEZAHLTE GENEHMIGUNG ZU STORNIEREN
Der Erwerber der Genehmigung hat das Recht, die Genehmigung zu widerrufen und den gezahlten Preis abzüglich der Bürokosten in Höhe von 13 Euro zurückzuerhalten, wenn ihm die Nutzung der erworbenen Genehmigung nicht zumutbar ist, weil er selbst oder eine ihm nahestehende Person plötzlich schwer erkrankt, einen schweren Unfall hat oder stirbt. (Als nahestehende Person gelten Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Schwiegereltern, Geschwister, Enkel und Großeltern) oder wenn ihm ein anderes unerwartetes und schwerwiegendes Ereignis eintritt, aufgrund dessen ihm die Nutzung der erworbenen Genehmigung nicht zumutbar ist. Als andere unerwartete und schwerwiegende Ereignisse gelten beispielsweise erhebliche Sachschäden, etwa ein Hausbrand. Als schwerwiegende Schäden gelten nicht die Erkrankung oder der Tod eines Hundes oder eine Autopanne.
Der Erwerber der Genehmigung muss den Verkäufer der Genehmigung unverzüglich über die Kündigung informieren. Die Behinderung der Genehmigung muss durch glaubwürdige Beweismittel, wie z. B. ein ärztliches Attest, einen polizeilichen Ermittlungsbericht oder eine Erklärung der Versicherung, so bald wie möglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach dem Eintritt des zur Kündigung berechtigenden Hindernisses, nachgewiesen werden, es sei denn, die Einhaltung der Frist ist für den Erwerber unzumutbar erschwert. Erfolgt die Kündigung aus den oben genannten Gründen nach Beginn der Gültigkeitsdauer der Genehmigung, wird der Genehmigungspreis nicht erstattet.
011 KARTTA.pdf | |
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SAALISILMOITUS VIERASLUPA 2025.pdf | |
Kanalintuluvan ehdot 2025 Kuusamo.pdf | |
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