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Kuusamon yhteismetsä September 2026, day license, Kuusamo section, fowls

Kuusamon yhteismetsä September 2026, day license, Kuusamo section, fowls


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Artikelbeschreibung
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Die Lizenz für Waldhühner deckt die gesamte Jagd auf Kleinwild ab. Lizenzen werden nur für die Waldhuhnjagdzeit verkauft.

Für das Gebiet Luoma werden Genehmigungen nur bis zum 30. September verkauft.

Bitte beachten Sie, dass der Sturm „Paula“ im Juni 2021 auf den Flächen in Süd-Kuusamo (insbesondere auf der Fläche Särkiluoma) erhebliche Sturmschäden verursacht hat und die betroffenen Bereiche weitgehend neu bewirtschaftet werden mussten.

Hinweise zum Erwerb von Lizenzen

  • Geben Sie bei „Anzahl“ die Anzahl der Jäger ein und wählen Sie den gewünschten Tag aus.
  • Tragen Sie die Namen der Inhaber der Jagderlaubnis (Vor- und Nachname) in das Feld „Namen der Erlaubnisinhaber“ ein. Die Anzahl der Namen muss der Anzahl der Jäger entsprechen.
  • Wenn Sie Berechtigungen für mehrere Tage erwerben möchten, fügen Sie die Tage gemäß den vorangegangenen Anweisungen einzeln dem Warenkorb hinzu.
  • Wenn Sie die Jagderlaubnis in Papierform wünschen, legen Sie das Produkt „Fangmeldung“ in den Warenkorb.

Die Jagderlaubnis wird in elektronischer Form an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Überprüfen Sie stets den Inhalt der Buchungsbestätigung ( Zeitraum, Gebiet und Namen der Erlaubnisinhaber). Zusammen mit der Buchungsbestätigung werden Karten des Gebiets sowie eventuelle Erlaubnisbedingungen übermittelt. Machen Sie sich vor Beginn der Jagd sorgfältig mit den Karten und den Erlaubnisbedingungen vertraut. Auch Jagdbeschränkungen sind zu beachten.

Alle zum Lizenzgebiet gehörenden Flächen lassen sich mithilfe der „Oma riista“-Zugangsdaten in die kostenlosen Apps „Oma riista“ und „WeHunt X Tracker“ auf dem Mobiltelefon laden, indem die Gebietskennung von „Oma riista“ in der Karte hinzugefügt wird. Die „Oma riista“-Kennung ist am oberen Rand der mit der Lizenz gelieferten Karte zu finden. Die Apps können über den Google Play Store oder den Apple App Store unter den Suchbegriffen „WeHunt X Tracker“ oder „Oma riista“ auf das Telefon heruntergeladen werden.

Die Bestellbestätigung gilt als Jagderlaubnis; drucken Sie diese daher aus und nehmen Sie sowohl die Erlaubnis als auch den Zahlungsnachweis mit zur Jagd. Zudem müssen Sie einen Ausweis mit sich führen. Haben Sie diese Unterlagen bei der Jagd stets bei sich. Drucken Sie außerdem die beigefügten Karten aus und nehmen Sie sie mit.

Hinweis: Jagdlizenzen werden erst reserviert, wenn Sie an der Kasse auf die Schaltfläche „Bestellung absenden“ geklickt haben. Sollten die Lizenzen für die in Ihrem Warenkorb befindlichen Produkte während der Vorbereitung Ihrer Bestellung ausverkauft sein, können sie nicht erworben werden.

Bitte beachten Sie, dass für die erworbenen Berechtigungen kein Rückgabe-, Änderungs- oder Umtauschrecht besteht. Auch die Namen der Berechtigungsinhaber können nachträglich nicht geändert werden.

Der Erlaubnisinhaber trägt die gesetzlich beim Jagdrechtsinhaber liegende Verantwortung für durch die Jagdausübung verursachte Schäden und verpflichtet sich dementsprechend zum Ersatz aller Schäden, die er selbst oder die bei der Jagd eingesetzten Helfer oder Hunde verursacht haben.

Nicht alle Flächen des Gemeinschaftswaldes gehören zum Lizenzgebiet. Bitte beachten Sie, dass Sie mit dem Erwerb der Lizenz das Jagdrecht nur für die auf der Lizenzkarte ausgewiesenen Gebiete erhalten. Überprüfen Sie stets, ob in dem Gebiet, in dem Sie sich bewegen, die Jagd gestattet ist.

Recht des Lizenzkäufers, eine bezahlte Lizenz zu stornieren

Der Käufer der Erlaubnis hat das Recht, diese zu stornieren und den gezahlten Preis – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 13 Euro – zurückzuerhalten, wenn es unzumutbar wäre, die Nutzung der erworbenen Erlaubnis zu verlangen, weil er selbst oder eine ihm nahestehende Person plötzlich schwer erkrankt, einen schweren Unfall erleidet oder verstirbt (als nahestehende Person gelten Ehepartner, Lebenspartner, Kind, Elternteil, Schwiegerelternteil, Geschwister, Enkelkind und Großelternteil) oder weil ein sonstiges unerwartetes und schwerwiegendes Ereignis eintritt, das die Nutzung der erworbenen Erlaubnis unzumutbar macht. Ein solches sonstiges unerwartetes und schwerwiegendes Ereignis ist beispielsweise ein erheblicher Sachschaden, wie etwa ein Wohnungsbrand. Als schwerwiegendes Ereignis gelten weder die Erkrankung oder der Tod eines Hundes noch ein Autodefekt.

Der Käufer der Berechtigung muss den Verkäufer unverzüglich über die Stornierung informieren. Das Hindernis für die Nutzung der Berechtigung ist durch einen glaubwürdigen Nachweis – etwa ein ärztliches Attest, ein polizeiliches Protokoll oder eine Stellungnahme der Versicherung – so bald wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des zur Stornierung berechtigenden Hindernisses, zu belegen, sofern die Einhaltung dieser Frist für den Käufer nicht unzumutbar ist. Erfolgt die Stornierung aus den genannten Gründen erst nach Beginn der Gültigkeitsdauer der Berechtigung, wird der Preis der Berechtigung nicht erstattet.

Bedingungen für die Lizenz zur Jagd auf Waldhühner

Mit dieser Erlaubnis darf im Rahmen der nach der Anzahl der Erlaubnistage festgelegten Abschussquote das in der nachstehenden Punkteliste aufgeführte Niederwild in dem in der Erlaubnis festgelegten Gebiet bejagt werden.

Fangquote

5 Punkte pro Jagdtag; der Gesamtwert der erlegten Beute darf das Kontingent der Jagderlaubnis nicht überschreiten.

Metso 10 Punkte
Birkhuhn 5 Punkte
Moorhuhn 5 Punkte
Haselhuhn 2 Punkte
Gans 10 Punkte
Sonstige Wasservögel 2 Punkte
Sonstiges Federwild 1 Punkt
Schneehase und Feldhase 2 Punkte
Kanadischer Biber 0 Punkte
Kleine Raubtiere 0 Punkte

Mit einer Tageslizenz dürfen weder Auerhühner noch Gänse erlegt werden. Die Abschussquote beträgt maximal zwei Auerhühner pro Jäger und Jagdsaison, sofern die Punkte dafür ausreichen.

Die Fangmeldung muss bis spätestens 31.03.2027 eingereicht werden.

!!! Bitte denken Sie daran, vor Beginn der Jagd stets die Jagdzeiten und sonstigen Beschränkungen zu überprüfen.   Auf der Website der Finnischen Wildtierzentrale: https://riista.fi/metsastys/metsastysajat/ .

Die Gebiete gehören zum Rentierzuchtgebiet; dies ist insbesondere beim Umgang mit Hunden zu beachten.

SONSTIGE BEDINGUNGEN

  • Das Feuermachen ist mit Ästen und Schlagabraum gestattet, nicht jedoch mit abgestorbenen Bäumen (Kelo-Holz).
  • Wenn das Erlaubnisgebiet an die Staatsgrenze angrenzt, darf mit dieser Erlaubnis nicht in der Grenzzone gejagt werden.

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KANALINTULUVAN EHDOT 2026.pdf
202bb KARTTA.pdf
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202cc KARTTA.pdf
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012 INDEKSIKARTTA Luoma.pdf
OMA RIISTA Luoma.pdf(Sie können die Datei herunterladen, nachdem Sie diesen Artikel bestellt haben)
Saalisilmoitus vierasluvat 2026-2027.pdf

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