Die Lizenz für Waldhühner deckt die gesamte Jagd auf Kleinwild ab. Lizenzen werden nur für die Waldhuhnjagdzeit verkauft.
Hinweise zum Erwerb von Lizenzen
Die Jagderlaubnis wird in elektronischer Form an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Überprüfen Sie stets den Inhalt der Buchungsbestätigung ( Zeitraum, Gebiet und Namen der Erlaubnisinhaber). Zusammen mit der Buchungsbestätigung werden Karten des Gebiets sowie eventuelle Erlaubnisbedingungen übermittelt. Machen Sie sich vor Beginn der Jagd sorgfältig mit den Karten und den Erlaubnisbedingungen vertraut. Auch Jagdbeschränkungen sind zu beachten.
Alle zum Lizenzgebiet gehörenden Flächen lassen sich mithilfe der „Oma riista“-Zugangsdaten in die kostenlosen Apps „Oma riista“ und „WeHunt X Tracker“ auf dem Mobiltelefon laden, indem die Gebietskennung von „Oma riista“ in der Karte hinzugefügt wird. Die „Oma riista“-Kennung ist am oberen Rand der mit der Lizenz gelieferten Karte zu finden. Die Apps können über den Google Play Store oder den Apple App Store unter den Suchbegriffen „WeHunt X Tracker“ oder „Oma riista“ auf das Telefon heruntergeladen werden.
Die Bestellbestätigung gilt als Jagderlaubnis; drucken Sie diese daher aus und nehmen Sie sowohl die Erlaubnis als auch den Zahlungsnachweis mit zur Jagd. Zudem müssen Sie einen Ausweis mit sich führen. Haben Sie diese Unterlagen bei der Jagd stets bei sich. Drucken Sie außerdem die beigefügten Karten aus und nehmen Sie sie mit.
Hinweis: Jagdlizenzen werden erst reserviert, wenn Sie an der Kasse auf die Schaltfläche „Bestellung absenden“ geklickt haben. Sollten die Lizenzen für die in Ihrem Warenkorb befindlichen Produkte während der Vorbereitung Ihrer Bestellung ausverkauft sein, können sie nicht erworben werden.
Bitte beachten Sie, dass für die erworbenen Berechtigungen kein Rückgabe-, Änderungs- oder Umtauschrecht besteht. Auch die Namen der Berechtigungsinhaber können nachträglich nicht geändert werden.
Der Erlaubnisinhaber trägt die gesetzlich beim Jagdrechtsinhaber liegende Verantwortung für durch die Jagdausübung verursachte Schäden und verpflichtet sich dementsprechend zum Ersatz aller Schäden, die er selbst oder die bei der Jagd eingesetzten Helfer oder Hunde verursacht haben.
Nicht alle Flächen des Gemeinschaftswaldes gehören zum Lizenzgebiet. Bitte beachten Sie, dass Sie mit dem Erwerb der Lizenz das Jagdrecht nur für die auf der Lizenzkarte ausgewiesenen Gebiete erhalten. Überprüfen Sie stets, ob in dem Gebiet, in dem Sie sich bewegen, die Jagd gestattet ist.
Recht des Lizenzkäufers, eine bezahlte Lizenz zu stornieren
Der Käufer der Erlaubnis hat das Recht, diese zu stornieren und den gezahlten Preis – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 13 Euro – zurückzuerhalten, wenn es unzumutbar wäre, die Nutzung der erworbenen Erlaubnis zu verlangen, weil er selbst oder eine ihm nahestehende Person plötzlich schwer erkrankt, einen schweren Unfall erleidet oder verstirbt (als nahestehende Person gelten Ehepartner, Lebenspartner, Kind, Elternteil, Schwiegerelternteil, Geschwister, Enkelkind und Großelternteil) oder weil ein sonstiges unerwartetes und schwerwiegendes Ereignis eintritt, das die Nutzung der erworbenen Erlaubnis unzumutbar macht. Ein solches sonstiges unerwartetes und schwerwiegendes Ereignis ist beispielsweise ein erheblicher Sachschaden, wie etwa ein Wohnungsbrand. Als schwerwiegendes Ereignis gelten weder die Erkrankung oder der Tod eines Hundes noch ein Autodefekt.
Der Käufer der Berechtigung muss den Verkäufer unverzüglich über die Stornierung informieren. Das Hindernis für die Nutzung der Berechtigung ist durch einen glaubwürdigen Nachweis – etwa ein ärztliches Attest, ein polizeiliches Protokoll oder eine Stellungnahme der Versicherung – so bald wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des zur Stornierung berechtigenden Hindernisses, zu belegen, sofern die Einhaltung dieser Frist für den Käufer nicht unzumutbar ist. Erfolgt die Stornierung aus den genannten Gründen erst nach Beginn der Gültigkeitsdauer der Berechtigung, wird der Preis der Berechtigung nicht erstattet.
Begriffe der Federwildjagd
Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie das in der folgenden Liste aufgeführte Wild bejagen.
Sie erhalten 5 Jagdpunkte pro Tag (z. B. drei Tage = 15 Punkte). Mit diesen Jagdpunkten dürfen Sie Wild mit den folgenden Werten bejagen:
- Auerhuhn 10 Punkte
- Birkhahn 5 Punkte
- Moorschneehuhn 5 Punkte GESCHÜTZT
- Haselhuhn 2 Punkte
- Gans 10 Punkte
- sonstige Wasservögel 2 Punkte
- sonstiges Federwild: 1 Punkt
- Kaninchen 2 Punkte
- Biber 5 Punkte
- kleine Raubtiere 0 Punkte
Hinweis: Mit einer Tageslizenz ist die Jagd auf Auerwild oder Gänse nicht gestattet.
SONSTIGE BEDINGUNGEN.
- Stahl- und Wolframschrot sind verboten.
- Sie dürfen ein Feuer aus am Boden liegenden Ästen machen.
- Eine Stornierung der Jagdlizenz mit Rückerstattung der Kosten ist nicht möglich, es sei denn, es liegt ein Fall höherer Gewalt aufgrund einer Erkrankung Ihrer Person oder eines Familienmitglieds vor.
Auf dem Waldgrundstück Kauniskangas, das zur Gemeinschaftswaldfläche von Kuusamo gehört – gelegen im Süden von Suomussalmi nahe der Grenze zu Hyrynsalmi im Gebiet zwischen Loukkuskangas und Iso Palovaara –, befinden sich Windkraftanlagen. Bei der Jagd im Bereich dieser Windkraftanlagen ist besondere Vorsicht geboten. Vor der Schussabgabe muss unbedingt sichergestellt werden, dass durch den Schuss keine Schäden an den Windkraftanlagen oder an den Gebäuden und Bauwerken des Windparks verursacht werden. Der Inhaber der Jagderlaubnis haftet für alle von ihm verursachten Schäden.
| Vastuunsiirtolauseke.pdf | |
| KANALINTULUVAN EHDOT 2026.pdf | |
| 208 KARTTA.pdf | |
| 208 KARTTA.jpg | |
| OMA RIISTA 208.pdf | (Sie können die Datei herunterladen, nachdem Sie diesen Artikel bestellt haben) |
| Saalisilmoitus vierasluvat 2026-2027.pdf |